Supervision
Die Supervision der Berufspraxis ermöglicht eine gezielte Reflexion des beruflichen Handelns in Bezug auf die Kompetenzen sowie die Identität als KomplementärTherapeut*in. Die angeleitete Reflexion bezieht die eigene Persönlichkeit und die Ausgestaltung der beruflichen Rolle / Tätigkeit als KomplementärTherapeut*in mit ein, um die Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen zu fördern und die Rollenidentität, die Professionalität und das Selbstmanagement zu erhöhen.
Zulassungsbedingungen zur höheren Fachprüfung KomplementärTherapie sind das Branchenzertifikat KT und zwei Jahre supervidierte komplementärtherapeutische Berufspraxis. Die OdA KT verlangt insgesamt 36 Stunden Supervision, davon mindestens 8 Stunden Einzelsupervision.
Supervision der Berufspraxis – Was muss ich mir darunter vorstellen? → Bericht OdA KT
Gruppensupervision
mit OdA KT zugelassenen Supervisior*innen. Auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes (Meldeliste SBFI) für die subjektorientierte Finanzierung eingetragen.
Einzelsupervision
mit OdA KT zugelassenen Supervisior*innen. Einzelsupervisionen werden über Phoenix abgerechnet und sind auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes (Meldeliste SBFI) für die subjektorientierte Finanzierung eingetragen.
Barbara Ettler, D → Termine
Carla Camenisch, D, E und I → Termine
Daniel Schneitter, D und E → Termine
Einzelfortbildungen KT
werden von der OdA KT nicht als Supervision anerkannt. Sind aber auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Bundes (Meldeliste SBFI) für die subjektorientierte Finanzierung eingetragen.
Barbara Ettler, D Essay/Fallstudie → Termine
Carla Camenisch, D, E und I → Termine
Daniel Schneitter, D und E → Termine
Bundesbeiträge
Der Bund erstattet den Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück bis zur definierten Obergrenze von CHF 10'500. Die Absolvierenden müssen die höhere Fachprüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.